§ 1 Allgemein
Sämtliche Dienstleistungen des Betreuungsdienst Liebevoll Stefan Steinhäuser, nachstehend „Auftragnehmer" genannt, erfolgen auf der Grundlage der nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Diese liegen allen Angeboten und Vereinbarungen zwischen Auftragnehmer und dem Auftraggeber, nachfolgend „Kunde" genannt, zugrunde und gelten für die Dauer der gesamten Geschäftsbeziehung.
§ 2 Leistungsinhalt, Leistungsumfang, Leistungszeitraum/-datum
Inhalt, Umfang und Leistungszeitraum der Dienstleistungen werden, gemäß dem Leistungskatalog des Auftragnehmers, in einem Vertrag festgehalten. Sollte die Leistungserbringung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen/stattfinden, ist dies nur mit dem schriftlichen Verzicht auf das Widerrufsrecht möglich. Der Vertrag ist bindend, sobald der Kunde oder dessen Vertretungsberechtigte den Vertrag unterzeichnet hat.
Vertragsänderungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform. In Ausnahmefällen sind geringfügige Änderungen des Vertrages auch (fern)mündlich mit der Auftragnehmerin kurzfristig möglich, sofern die Änderung den Vertrag nicht in seiner Form ändert oder gar die Nichtigkeit komplett oder in einzelnen Punkten zur Folge hat.
Sofern die Ausführung von Dienstleistungen des Auftragnehmers Zuarbeit des Kunden erfordert, richtet sich die Erfüllung des Vertrages nach vollständiger Überlassung aller erforderlichen Unterlagen. Bei unvollständigen Angaben oder fehlenden Dokumenten des Kunden verzögert sich die Erfüllung des Vertrages seitens Auftragnehmerin unverschuldet.
Evtl. entstehende Kosten zur Überlassung von erforderlichen Unterlagen an die Auftragnehmerin sowie der evtl. erforderliche Aufwand für Rücksendung dieser an den Kunden sind Kosten des Kunden.
§ 3 Verhinderung, Änderung
Kann die Leistung durch Verschulden des Kunden nicht erbracht werden, kann der Auftragnehmer eine Deckungspauschale i. H. v. 25,00 € erheben.
Kann die Leistung aus unverschuldeten Gründen seitens des Kunden nicht erbracht werden, entstehen dem Kunden keine zusätzlichen Kosten. Hierzu zählen z. B. gesundheitlicher Notfall oder rechtzeitige Terminverschiebung/-absage (einen Tag vorher).
Muss ein Einsatztermin seitens der Auftragnehmerin geändert werden, teilt sie dies dem Kunden unverzüglich mit. In diesem Fall hat der Kunde die Möglichkeit, den Ersatztermin abzulehnen.
§ 4 Mitwirkungspflicht des Kunden
Der Kunde gewährt der Auftragnehmerin zum vereinbarten Zeitpunkt den freien Zutritt zu den betreffenden Räumlichkeiten und zu den dafür benötigten Arbeitsmaterialien.
Sofern eine Schlüsselüberlassung erforderlich ist, erfolgt diese nur mit einem ordnungsgemäß ausgefüllten Übergabeprotokoll, auf dem der Empfang und die Rückgabe mit Ort, Datum und Zeitpunkt von beiden Seiten unterzeichnet wird. Sofern das Übergabeprotokoll nicht existiert oder fehlerhaft ist, ist eine Haftung für den Verlust von überlassenen Schlüsseln durch die Auftragnehmerin ausgeschlossen.
Der Kunde hat vor Beginn der Tätigkeit besondere Gegebenheiten in den Räumen anzugeben. Dazu gehören u. a. spezielle Materialien der zu reinigenden Flächen, defekte Elektroanschlüsse/-Leitungen, defekte Zuleitungen für Wasser, Besonderheiten bei Reinigungsgeräten sowie ansteckende Krankheiten. Der Kunde ist verpflichtet, die Auftragnehmerin vor Unfällen und Gesundheitsschäden zu schützen.
Leistungen durch Kranken- oder Pflegeversicherung erfordern Anträge, die ausschließlich durch den Kunden beim Versicherungsträger zu stellen sind. Nimmt der Kunde Leistungen in Anspruch, die nicht durch den Versicherungsträger übernommen werden, verpflichtet sich der Kunde, diese Leistungen selbst zu zahlen.
Auf Wunsch berät und unterstützt die Auftragnehmerin und deren Kooperationspartner den Kunden bei der Beantragung notwendiger Kranken- und Pflegeversicherungsleistungen.
§ 5 Vergütung
Die Vergütung regelt sich nach den vertraglichen Vereinbarungen. Sonder- und Zusatzvereinbarungen sind nur in Schriftform gültig.
Preisänderungen werden dem Kunden vier Wochen im Voraus angezeigt und sind erst ab einer Vertragsdauer von 3 Monaten möglich.
Die Rechnungsstellung erfolgt zum Monatsende. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung unter Angabe der Rechnungsnummer vollständig zu begleichen. Der Rechnungsbetrag ist auf das in der Rechnung aufgeführte Konto der Auftragnehmerin zu entrichten. Bei Überschreiten des Zahlungszieles erfolgt 14 Tage nach Rechnungsdatum eine Mahnung. Bei eingeleitetem Mahnverfahren fallen zusätzliche Kosten i. H. v. 5,00 € / Mahnung an. Nach der 3. Mahnung wird die offene Forderung ohne weitere Ankündigung an einen Inkassodienst abgetreten.
Leistungen, die mit Kostenträgern abgerechnet werden, werden auf einem monatlichen Leistungsnachweis erfasst, den der Kunde unmittelbar nach Leistungserbringung und am Monatsende unterzeichnet. Den monatlichen Leistungsnachweis erhält der Kunde auf Wunsch in Kopie.
Erbrachte Leistungen, die nicht vom Kostenträger übernommen werden, sind vom Kunden selbst zu zahlen.
Privatversicherte haben die Rechnung direkt an die Auftragnehmerin zu entrichten und nach Bezahlung bei der Krankenversicherung einzureichen.
§ 6 Mängel
Beschwerden oder Mängelanzeigen sind unverzüglich und konkret benannt durch den Kunden schriftlich oder mündlich anzuzeigen, damit die Auftragnehmerin die Möglichkeit zur Mängelbeseitigung hat und ggf. die Leistungen anpassen kann. Erfolgt keine Mängelanzeige, gilt die Leistung in vollem Umfang als erbracht.
Bei unzureichender Mitwirkung durch den Kunden hat die Auftragnehmerin den Mangel nicht zu vertreten.
§ 7 Haftung
Die Auftragnehmerin haftet für Personen- und Sachschäden, die nachweislich durch die Auftragnehmerin bei der Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen verursacht wurden.
Für Arbeitsgeräte, die bei haushaltsüblicher und sachgerechter Nutzung kaputt gehen – z. B. durch Materialermüdung oder Alter – wird keine Haftung übernommen.
Der Kunde ist verpflichtet, Schäden, die durch die Auftragnehmerin verursacht wurden, unverzüglich nach entstandenem Schaden schriftlich bei der Auftragnehmerin anzuzeigen. Vorab ist die Auftragnehmerin telefonisch (auch außerhalb der Geschäftszeiten) zu informieren. Für später gemeldete Schäden kann keine Haftung übernommen werden.
§ 8 Kündigung
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und endet durch die Kündigung in Schriftform oder den Tod des Kunden.
Für den Kunden gilt eine Kündigungsfrist von 14 Tagen zum Monatsende. Für die Auftragnehmerin besteht eine Kündigungsfrist von 4 Wochen.
Kündigungen ohne Einhaltung der Kündigungsfrist sind nur aus wichtigem Grund möglich. Hierzu zählen Preiserhöhung, schwere Pflichtverletzung aus dem Vertrag oder dauerhafter stationärer Aufenthalt.
Ist der Kunde vorübergehend abwesend, ruht der Vertrag mit seinen Rechten und Pflichten bis zur Rückkehr des Kunden in den eigenen Haushalt.
Jede Kündigung bedarf der Schriftform.
§ 9 Datenschutz
Der Auftragnehmer und seine Mitarbeiter sind zur Verschwiegenheit sowie zur Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen verpflichtet.
Soweit es zur Durchführung und Abrechnung der Leistungserbringung erforderlich ist, dürfen personenbezogene Daten des Kunden durch den Auftragnehmer erhoben, gespeichert, verarbeitet und an Dritte übermittelt werden.
Der Kunde hat das Recht auf Auskunft, welche Daten über ihn gespeichert sind.
§ 10 Gerichtsstand
Als Gerichtsstand gilt ausschließlich der Sitz des Auftragnehmers.